Zoll / Was darf ich ein- und ausführen?
Ein Jahr, ein fremdes Land, eine andere Kultur - klar, dass man für den Auslandsaufenthalt einige unverzichtbare Dinge mit in die USA nehmen möchte, und i.d.R. später auch einiges wieder mitbringt. Doch wie genau sehen die Bestimmungen aus? Eine Zusammenfassung.
Zuerst muss folgendes bedacht werden: Die USA ist kein EU-Mitglied, weswegen dort bzgl. der Ein- und Ausfuhr von Waren und deren Verzollung andere Bestimmungen gelten. Beginnen wir mit der
Einfuhr von Waren in die USA
Selbstverständlich ist es erlaubt, Produkte in die USA einzuführen. Dies ist für uns Au Pairs vor allem hinsichtlich der Gastgeschenke relevant, denn eigene Kleidung und Elektrogeräte müssen bei der Einfuhr in die USA nicht verzollt werden. Spezieller wird es hier schon bei Gastgeschenken: ab einem Wert von 100$ müssen Geschenke verzollt werden. Hierzu muss im Flugzeug eine Zollbescheinigung ausgefüllt werden, auf der der Wert der Geschenke angegeben werden muss. Ob ihr nun aber die Süßigkeiten als Geschenke oder Eigenbedarf deklariert, ist im Grunde euch überlassen. In jedem Fall müssen auch mitgebrachte Geldsummen >10.000$ (egal ob bar oder als Traveller Check) auf der Zollbescheinigung angegeben werden, wobei ich persönlich aber definitiv davon abrate, mehr als 10.000$ mitzubringen (siehe auch hier).
Vorsicht ist auch bei Alkohol geboten - wie ihr wisst, darf man in den USA erst im Alter von 21 Jahren Alkohol konsumieren, weswegen die Einfuhr auch nur erlaubt ist, wenn der/die Reisende mind. 21 Jahre alt ist. Außerdem darf nur 1 Liter Alkohol pro Person mitgebracht werden. Übrigens ist es verboten, Süßigkeiten mit Alkoholfüllung (z.B. Pralinen) einzuführen.
Auch bei anderen Lebensmitteln gibt es strenge Bestimmungen. Nicht mitbringen darf man Fleisch- und Wurstwaren aller Art (frisch, getrocknet, konserviert, verarbeitet ...) sowie die meisten Sorten Obst und Gemüse, den Großteil aller Milchprodukte und alle Saaten (z.B. Kürbiskerne, Chia Samen ...). Hier gibt es aber spezielle Regelungen, die ihr am besten selbst nachlest. Erlaubt sind auf jeden Fall Süßigkeiten wie Schokolade, Gummibärchen und Kekse, außerdem Lebensmittel wie Brot, Säfte, Tee oder Nudeln. Trotzdem müssen alle Lebensmittel, die mitgebracht werden, auf der Zollerklärung angegeben werden!
Hier findet ihr meine Quellen und ggf. weitere Informationen:
Ausfuhr von Waren aus den USA bzw. Einfuhr nach Deutschland
Irgendwann wird euer Au Pair Aufenthalt vorbei sein, und ihr werdet viele Dinge angeschafft haben, die ihr nicht in den USA zurücklassen wollt. Wahrscheinlich habt ihr auch viele Mitbringsel dabei und fragt euch: Ja und? Das ist doch normal?! Da muss ich was beachten??? Ja, leider, denn:
Als Au Pair reist man mit einem Non-Immigrant-Visa in die USA, d.h., rechtlich gesehen ist der Aufenthalt ein "langer Urlaub", jedoch kein Umzug. Daher gilt bei der Einreise in die EU bzw. nach Deutschland die 430€-Grenze, d.h., alles unterhalb der Freigrenze von 430€ muss nicht verzollt werden; Waren, die diesen Wert überschreiten, allerdings schon. Habt ihr also, nur um ein paar Zahlen zu nennen, kurz vor der Ausreise einen Laptop für 300$, eine Jeans für 100$ und einige Paar Schuhe für insgesamt 200$ erstanden, entspricht dies einem Wert von etwa 440€, also müsst ihr 19% Mehrwertsteuer auf 10€ (440€ - 430€ = 10€) zahlen. Gebt ihr dies nicht an, geht durch den grünen Gang und werdet erwischt, bezahlt ihr außerdem eine Strafe in gleicher Höhe und habt, sofern die Summe 1000€ übersteigt, ein Strafverfahren am Hals. Davon rate ich also dringendst ab!
"Hilfe", werdet ihr euch jetzt denken, "Kann ich in einem Jahr nur Sachen anschaffen, die insgesamt weniger als 430€ wert sind?". Genau genommen: ja. Aaaaber: Bedenkt, dass Gebrauchsgegenstände, d.h. sowohl Kleidung als auch Elektrogeräte, an Wert verlieren, sobald ihr sie benutzt. Außerdem interessiert sich i.d,R. niemand für Kleidung, Schuhe und Accessiores, sofern keine Preisschilder mehr vorhanden sind, denn es geht ja darum, dass keine Waren zum Weiterverkauf eingeführt werden sollen. Getragene Kleidung / Schuhe usw. ist also generell uninteressant, und auch Klamotten, die ihr erst im Reisemonat erstanden habt, werden wohl niemanden interessieren. Hier geht es hauptsächlich um Elektrogeräte, also Laptops, Smartphones, Kameras usw. Bestenfalls kauft ihr diese gleich am Anfang, denn somit seid ihr durch die "gebraucht"-Optik und den Wertverlust meist auf der sicheren Seite. Trotzdem würde ich dazu raten, den Kassenbeleg mitzuführen. Nehmt außerdem auf jeden Fall Rechnungen der Elektrogeräte mit, die ihr in Deutschland gekauft und nur in die USA mitgenommen habt - so erspart ihr euch ggf. viel Zeit und Ärger beim Zoll. Allerdings muss die Seriennummer des Geräts auf der Rechnung stehen, sonst bringt sie nichts. Sollte das nicht der Fall sein, oder habt ihr euren Bon verloren, könnt ihr die Geräte vor der Ausreise beim Zoll anmelden. Im Zweifelsfall kann auch im Nachhinein (also bei der Wiedereinreise) anhand der Seriennummer herausgefunden werden, wo euer Produkt verkauft wurde - also keine Panik, falls es vor der Ausreise nicht mehr geklappt hat! Macht euch also nicht mehr Stress, als nötig; seid ehrlich, falls ihr was zu Verzollen habt und zahlt lieber die 19% MwSt als eine im Endeffekt viel höhere Strafe. Bleibt locker, das wird schon! :) Und wie immer: schreibt mir bei weiteren Fragen.
Quellen:
Zuerst muss folgendes bedacht werden: Die USA ist kein EU-Mitglied, weswegen dort bzgl. der Ein- und Ausfuhr von Waren und deren Verzollung andere Bestimmungen gelten. Beginnen wir mit der
Einfuhr von Waren in die USA
Selbstverständlich ist es erlaubt, Produkte in die USA einzuführen. Dies ist für uns Au Pairs vor allem hinsichtlich der Gastgeschenke relevant, denn eigene Kleidung und Elektrogeräte müssen bei der Einfuhr in die USA nicht verzollt werden. Spezieller wird es hier schon bei Gastgeschenken: ab einem Wert von 100$ müssen Geschenke verzollt werden. Hierzu muss im Flugzeug eine Zollbescheinigung ausgefüllt werden, auf der der Wert der Geschenke angegeben werden muss. Ob ihr nun aber die Süßigkeiten als Geschenke oder Eigenbedarf deklariert, ist im Grunde euch überlassen. In jedem Fall müssen auch mitgebrachte Geldsummen >10.000$ (egal ob bar oder als Traveller Check) auf der Zollbescheinigung angegeben werden, wobei ich persönlich aber definitiv davon abrate, mehr als 10.000$ mitzubringen (siehe auch hier).
Vorsicht ist auch bei Alkohol geboten - wie ihr wisst, darf man in den USA erst im Alter von 21 Jahren Alkohol konsumieren, weswegen die Einfuhr auch nur erlaubt ist, wenn der/die Reisende mind. 21 Jahre alt ist. Außerdem darf nur 1 Liter Alkohol pro Person mitgebracht werden. Übrigens ist es verboten, Süßigkeiten mit Alkoholfüllung (z.B. Pralinen) einzuführen.
Auch bei anderen Lebensmitteln gibt es strenge Bestimmungen. Nicht mitbringen darf man Fleisch- und Wurstwaren aller Art (frisch, getrocknet, konserviert, verarbeitet ...) sowie die meisten Sorten Obst und Gemüse, den Großteil aller Milchprodukte und alle Saaten (z.B. Kürbiskerne, Chia Samen ...). Hier gibt es aber spezielle Regelungen, die ihr am besten selbst nachlest. Erlaubt sind auf jeden Fall Süßigkeiten wie Schokolade, Gummibärchen und Kekse, außerdem Lebensmittel wie Brot, Säfte, Tee oder Nudeln. Trotzdem müssen alle Lebensmittel, die mitgebracht werden, auf der Zollerklärung angegeben werden!
Hier findet ihr meine Quellen und ggf. weitere Informationen:
- eine Übersicht
- genauere Details / weitere Infos
- genaue Einfuhrbestimmungen: Nahrung
- Einfuhrbestimmungen: Geschenke
- Einfuhrbestimmungen: Geld / Wertpapiere
- "What you must declare"
Ausfuhr von Waren aus den USA bzw. Einfuhr nach Deutschland
Irgendwann wird euer Au Pair Aufenthalt vorbei sein, und ihr werdet viele Dinge angeschafft haben, die ihr nicht in den USA zurücklassen wollt. Wahrscheinlich habt ihr auch viele Mitbringsel dabei und fragt euch: Ja und? Das ist doch normal?! Da muss ich was beachten??? Ja, leider, denn:
Als Au Pair reist man mit einem Non-Immigrant-Visa in die USA, d.h., rechtlich gesehen ist der Aufenthalt ein "langer Urlaub", jedoch kein Umzug. Daher gilt bei der Einreise in die EU bzw. nach Deutschland die 430€-Grenze, d.h., alles unterhalb der Freigrenze von 430€ muss nicht verzollt werden; Waren, die diesen Wert überschreiten, allerdings schon. Habt ihr also, nur um ein paar Zahlen zu nennen, kurz vor der Ausreise einen Laptop für 300$, eine Jeans für 100$ und einige Paar Schuhe für insgesamt 200$ erstanden, entspricht dies einem Wert von etwa 440€, also müsst ihr 19% Mehrwertsteuer auf 10€ (440€ - 430€ = 10€) zahlen. Gebt ihr dies nicht an, geht durch den grünen Gang und werdet erwischt, bezahlt ihr außerdem eine Strafe in gleicher Höhe und habt, sofern die Summe 1000€ übersteigt, ein Strafverfahren am Hals. Davon rate ich also dringendst ab!
"Hilfe", werdet ihr euch jetzt denken, "Kann ich in einem Jahr nur Sachen anschaffen, die insgesamt weniger als 430€ wert sind?". Genau genommen: ja. Aaaaber: Bedenkt, dass Gebrauchsgegenstände, d.h. sowohl Kleidung als auch Elektrogeräte, an Wert verlieren, sobald ihr sie benutzt. Außerdem interessiert sich i.d,R. niemand für Kleidung, Schuhe und Accessiores, sofern keine Preisschilder mehr vorhanden sind, denn es geht ja darum, dass keine Waren zum Weiterverkauf eingeführt werden sollen. Getragene Kleidung / Schuhe usw. ist also generell uninteressant, und auch Klamotten, die ihr erst im Reisemonat erstanden habt, werden wohl niemanden interessieren. Hier geht es hauptsächlich um Elektrogeräte, also Laptops, Smartphones, Kameras usw. Bestenfalls kauft ihr diese gleich am Anfang, denn somit seid ihr durch die "gebraucht"-Optik und den Wertverlust meist auf der sicheren Seite. Trotzdem würde ich dazu raten, den Kassenbeleg mitzuführen. Nehmt außerdem auf jeden Fall Rechnungen der Elektrogeräte mit, die ihr in Deutschland gekauft und nur in die USA mitgenommen habt - so erspart ihr euch ggf. viel Zeit und Ärger beim Zoll. Allerdings muss die Seriennummer des Geräts auf der Rechnung stehen, sonst bringt sie nichts. Sollte das nicht der Fall sein, oder habt ihr euren Bon verloren, könnt ihr die Geräte vor der Ausreise beim Zoll anmelden. Im Zweifelsfall kann auch im Nachhinein (also bei der Wiedereinreise) anhand der Seriennummer herausgefunden werden, wo euer Produkt verkauft wurde - also keine Panik, falls es vor der Ausreise nicht mehr geklappt hat! Macht euch also nicht mehr Stress, als nötig; seid ehrlich, falls ihr was zu Verzollen habt und zahlt lieber die 19% MwSt als eine im Endeffekt viel höhere Strafe. Bleibt locker, das wird schon! :) Und wie immer: schreibt mir bei weiteren Fragen.
Quellen: